Nachhaltigkeit bei der HighValue Partners AG
In Übereinstimmung mit dem Nachhaltigkeitsverständnis der Europäischen Union soll der Themenbereich Nachhaltigkeit nicht nur ökologische Aspekte, sondern vielmehr das gesamte ESG-Spektrum (Environment, Social und Governance) umfassen. Die HighValue Partners AG unterliegt den diesbezüglichen Offenlegungspflichten aus der Sustainable Finance Disclosure Regulation (OffenlegungsVO), der Art. 5 bis 8 TaxonomieVO und der delegierten VO (EU) 2022/1288.
In Erfüllung dieser Offenlegungspflichten geben wir bekannt, dass die HighValue Partners AG sich ihrer Verantwortung zur Sicherstellung einer Lebenswerten Zukunft für die nächsten Generationen bewusst ist und alle relevanten regulatorischen Anforderungen erfüllt. Die HighValue Partners AG setzt derzeit die gemäss den EU-Regularien vorgesehenen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken beim Investitionsentscheidungsprozess allerdings nicht formalistisch um und berücksichtigt folglich die nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren nicht systematisch, was insbesondere daran liegt, dass noch nicht sämtliche relevanten Informationen dazu verfügbar sind und Einschränkungen der Kunden hinsichtlich der nutzbaren Produktpalette vermieten werden sollen.
Obgleich die HighValue Partners AG keinen formalistischen ESG-Ansatz verfolgt, sind im Rahmen des ESG-Kontexts folgenden Massnahmen zu nennen, die innerhalb der HighValue Partners AG schon seit längerem umgesetzt und gelebt werden:
- Die HighValue Partners AG hat beim Bezug Ihrer neuen Büroräumlichkeiten im Jahr 2020 grossen Wert auf eine besonders energieeffiziente Bauweise und niedrige Emissionswerte gelegt. Umweltverträgliche Materialien wurden bevorzugt. Energie wird ausschliesslich aus erneuerbaren Quellen bezogen und die Mitarbeitenden werden zu einem ressourcenschonenden Umgang angehalten.
- Die HighValue Partners AG bevorzugt bei gleichwertigen Leistungsmerkmalen ESG konforme Produkte.
- Die HighValue Partners AG meidet Spekulationen mit Nahrungsmitteln und unterlässt Investitionen, die in irgendeiner Weise zur Verknappung von Nahrungsmitteln und/oder der Wasserversorgung beitragen könnten grundsätzlich.
- Die Vergütungspolitik der HighValue Partners AG setzt keine Anreize zur Ausserachtlassung von Nachhaltigkeitskriterien.
Die HighValue Partners AG unterlässt mit Ausnahme der nachfolgend genannten Instrumente die Bewerbung sowie vorvertragliche Informationen im ökologischen, sozialen sowie im Nachhaltigkeitsbereich. Die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich werden eng verfolgt und HighValue Partners AG wird an dieser Stelle über allfällige Veränderungen informieren.
In Übereinstimmung mit Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) finden Sie unter nachfolgenden Link die Informationen gemäss Anhang D: Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung.
Die Vergütungspolitik der HVP Vermögensverwaltung setzt keine negativen Anreize zur Ausserachtlassung von Nachhaltigkeitsrisiken. Sie ist so ausgelegt, dass keine Anreize bestehen, übermässige Risiken einzugehen. Im Rahmen unseres Vergütungssystems wird den Interessen der Kunden jederzeit Rechnung getragen. Es gibt somit auch keine Anreize, bestimmte Finanzinstrumente zu erwerben. Es werden auch keine Anreize für häufiges Kaufen und Verkaufen von Finanzinstrumenten gesetzt. Insgesamt ist das Vergütungssystem darauf ausgelegt, Interessenkonflikte zu vermeiden. Vorgenanntes gilt auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken.
Wir werden in diesem Bereich die Entwicklungen eng verfolgen und an dieser Stelle über allfällige Veränderungen informieren.
Vaduz, im Dezember 2024